Mitgliedsbeiträge - Sonderleistungen Tennisabteilung 2017
Die Mitgliedsbeiträge des Hoisbütteler Sportvereins (HSV) setzen sich aus einem Grundbeitrag und dem Abteilungsbeitrag
zusammen. Bei Eintritt in den Sportverein wird einmalig eine Aufnahmegebühr in der Höhe eines Monats- Grundbeitrags erhoben.
Grundbeiträge: Monatsbeitrag Vierteljährlich Jahressumme
Mitglieder bis 18 Jahre 10,00 € 30,00 € 120,00 €
Mitglieder über 18 Jahre 16,50 € 49,50 € 198,00 €
Mitglieder über 18 Jahre
bis zum Ende der 1. Schulausbildung 10,00 € 30,00 € 120,00 €
Familienbeitrag 40,50 € 121,50 € 486,00 €
Passive Mitglieder bis 18 Jahre 05,50 € 16,50 € 66,00 €
Passive Mitglieder über 18 Jahre 08,00 € 24,00 € 96,00 €
Passive Mitglieder über 18 Jahre
bis zum Ende der 1. Schulausbildung 05,50 € 16,50 € 66,00 €
Ein Wechsel von einer Vollmitgliedschaft in eine passive Mitgliedschaft kann in der Tennisabteilung nur vor der jeweiligen
Sommersaison bis zum 1. April des Jahres angemeldet werden. Danach erst wieder im Folgejahr. Eine Rückkehr zur
Vollmitgliedschaft, bzw. zum aktiven Spielbetrieb ist jederzeit möglich.
Ermäßigter Beitrag für
Rentner, Auszubildende, 13,00 € 39,00 € 156,00 €
Studenten, FSJ, freiwilliges Jahr usw.
Der Jahresgrundbeitrag ist für alle Sportarten des Hoisbütteler Sportvereins gleich. Wenn sie z.B. auch noch in der
Handball- oder Fußballabteilung aktiv werden wollen, dann müssen sie dort nur noch den jeweiligen Abteilungsbeitrag
bezahlen.
Sind sie bereits Mitglied in einer Abteilung und möchten jetzt neben ihrer Grundsportart auch noch Tennis spielen,
dann füllen sie bitte ein Änderungsformular des HSV aus und schon sind sie als Erwachsener für nur 36€ Abteilungsbeitrag
(Kinder frei) ein Mitglied der Tennisabteilung. Wir freuen uns auf Sie!
Tennis ist eine Saisonsportart, deshalb ist immer der Jahresgrundbeitrag zu bezahlen.
Bei einem Eintritt zwischen dem 01.01. und 30.06. für 12 Monate, ab dem 01.07. erfolgt eine anteilige Berechnung
des Beitrages entsprechend der Restmonate. Der Grundbeitrag wird in vier Raten, jeweils vierteljährlich im ersten
Monat des Quartals per Lastschrift vom HSV eingezogen.
Beispielrechnung für ein Mitglied bis 18 Jahre (Kind):
Eintritt zum 15. Mai. Voller Jahresgrundbeitrag von 120€. Erster Geldeinzug 60€ (erstes und zweites Quartal)
danach jeweils vierteljährlich 30€. Eintritt zum 1. August, der Grundbeitrag ist für 5 Monate fällig. Erste
Zahlung 20€ und ab dem vierten Quartal jeweils 30€.
In vielen Vereinen bzw. Tennisabteilungen ist es so geregelt, dass jeweils im März der gesamte Jahres-
beitrag im Voraus zu bezahlen ist. Das ist nachvollziehbar, denn im Frühjahr treten durch die Platzüber-
holungen die größten Kosten auf. Auch bei uns handelt es sich immer so um ca. 10.000€.
Trotzdem haben wir uns für die sehr familienfreundliche Variante mit vier Abschlagszahlungen
entschieden, damit auch alle sich diesen Sport leisten können. Wir hoffen, dass ist in ihrem Sinne!
Die Konsequenz daraus ist allerdings, dass eine Kündigung in der Tennisabteilung nur zum jeweiligen Jahresende erfolgen
kann, um die anfallenden Kosten zu decken.
Abteilungsbeitrag:
Der monatliche Abteilungsbeitrag (3,00€) ist von allen Mitgliedern ab 18 Jahren unabhängig vom Eintrittsdatum
grundsätzlich in der vollen Höhe eines Jahresbeitrages von 36,00€ zu zahlen. Erstmalig nach dem Eintritt und
danach wird er jährlich im ersten Quartal vom HSV eingezogen. Bei Familienmitgliedschaften fällt in der Tennis-
abteilung nur für einen Ehepartner der Abteilungsbeitrag an. Passive Mitglieder und Studenten sind bereit.
Kinder und Jugendliche (Mitglieder bis 18 Jahren oder Schüler) zahlen in der Tennisabteilung keinen
Abteilungsbeitrag, da die Trainingskosten gesondert abgerechnet werden.
Zusatzbeiträge:
Hiermit sind Mitgliederleistungen für nicht geleistete Arbeitsdienste, Schlüsselpfand, Gastspielgebühren,
Trainingskosten usw. gemeint. Die Gelder werden vom Kassenwart der Tennisabteilung direkt eingezogen.
Pfand für Schlüsselbereitstellung, Gebühr bei Schlüsselverlust (Ersatzschlüssel) 30,00 €
Gastspielgebühr pro Person und Stunde 6,00 €
Jedes aktive Mitglied ab 14 Jahren ist verpflichtet jährlich drei Stunden Arbeitseinsatz oder eine Ausgleichs-
zahlung zu leisten (Erwachsene 31€ und Jugendliche 20€).
Schnupper- und Trainingskosten werden vom Vorstand der Tennisabteilung jährlich neu ermittelt, festgelegt
und eingezogen.
Die Trainingskosten für das Sommertraining der Jugendlichen betragen z. Z. 125€ (Winter 175€) und
werden in monatlichen Abschlägen von 25€ per Lastschrift eingezogen. Für das Wintertraining ist
noch eine einmalige Hallengebühr von 130€ im Oktober fällig (Wird bei mehreren Kindern in der
Tennisabteilung auf die Monate September - Oktober verteilt).
Eine Sommer - Schnuppermitgliedschaft kostet für Erwachsene 75€ und für Kinder 45€.
Änderungen der Kontoverbindungen sind dem Verein und der Tennisabteilung unaufgefordert schriftlich mitzuteilen.
Für Sonderaufwand beim Geldeinzug, z.B. bei Rücklastschriften kann eine gesonderte Bearbeitungsgebühr bis
zur Höhe der entstandenen Kosten erhoben werden.
Ausscheidende Mitglieder haben keinen Rückzahlungsanspruch auf geleistete Aufnahmegebühren, Beiträge,
Umlagen, Zusatzbeiträge oder Trainingskosten.
Für weitere Fragen stehen wir Ihnen auch gerne persönlich zur Verfügung. Rufen Sie uns an oder senden Sie eine E-Mail.
Wir melden uns dann sehr kurzfristig bei Ihnen.
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